Zucht
wer darf züchten ............
Wer
Papageien oder Sittichen (Psittaciden) züchten will, braucht eine
tierseuchenrechtliche Genehmigung.
Die Psittakose (Papageienkrankheit) ist eine von Psittaciden auf den Menschen übertragbare
Krankheit.
Sie kann beim Menschen schwere Lungenentzündungen verursachen. Ist die Erkrankung beim Vogel festgestellt, wird sie amtlich bekämpft.
Wer Papageien oder Sittiche züchten oder mit ihnen handeln will, braucht dazu
eine tierseuchenrechtliche Genehmigung vom Amt für öffentliche Ordnung. Die
Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die verantwortliche Person die für die
Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt
und die zur Bekämpfung der Krankheit erforderlichen Räumlichkeiten (Quarantäneraum)
vorhanden sind. Der Antragsteller muss volljährig sein.
Die Sachkunde kann durch Belege über eine einschlägige Ausbildung oder bei einem Fachgespräch mit einem Amtstierarzt des Veterinärdienstes nachgewiesen werden. Die Sachkunde bezieht sich vor allem auf die Kenntnis der Psittakose-Verordnung, die Bekämpfung der Psittakose, die Erkrankungserscheinungen, die Ansteckungswege und die Möglichkeiten der Diagnose und Therapie, sowie Ihr Wissen über Wellensittichhaltung, Pflege, Jungenaufzucht und nicht zuletzt über die Hygiene sowie Vogelkrankheiten unter Beweis stellen. Außerdem benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht wegen Tierquälerei oder damit verbundenen Delikten vorbestraft sind.
Der Amtstierarzt hat auch zu prüfen, ob für den Fall einer Psittakose oder des
Ansteckungsverdachts ein geeigneter Raum zur Verfügung steht, in dem kranke
oder krankheitsverdächtige Vögel untergebracht werden können. Der Quarantäneraum
muß leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, vor dem Raum muß die Möglichkeit
bestehen, die Kleidung zu wechseln und die Hände zu reinigen und zu
desinfizieren.